Antwort (2)

Korrekt!

Wenn man nur Überprüft, ob die Person ansprechbar ist, kann man noch nicht von einer Bewusstlosigkeit ausgehen, da die Person möglicherweise durch andere Probleme nicht Antworten kann. Wenn man die Person jedoch schüttelt setzt man einen Berührungsreiz, wird dieser nicht bemerk kann man von einer Bewusstlosigkeit ausgehen, da bewusstlose Personen weder auf Ansprache noch auf Berührungs- und Schmerzreize reagieren.

Auch eine Person in akuter Lebensgefahr, wegen Befürchtungen vor einer Infektion, nicht zu behandeln ist nicht korrekt. Es besteht für den Helfer bei einer Bewusstlosigkeit eine kleine Gefahr. Zudem sollte man die Unfallstelle nicht verlassen, bis z.B. bei schweren Fällen der Rettungsdienst einen entlässt.